Skulptur Justizia aus Roheisen

Betriebskostenvorauszahlung – Änderung der BGH-Rechtsprechung!

Ein Mieter weigerte sich nach Erhalt der jeweiligen Betriebskostenabrechnungen, die vom Vermieter daraufhin angekündigten Vorauszahlungserhöhungen zu tragen. Der Mieter berief sich auf inhaltliche Fehler der Abrechnungen. Der Vermieter kündigte daraufhin wegen mehrjähriger Nichtleistung der Vorauszahlungserhöhungen das Mietverhältnis. Zu Recht? Nein. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 15.05.2012, Az.: VIII ZR 246/11) erklärte die Vorauszahlungserhöhungen wegen inhaltlicher Unrichtigkeit…