Anforderungen an die Einwilligung in Telefon- und E-Mail-Werbung

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 14.04.2011 (Aktenzeichen: I ZR 38/10) entschieden, dass die Einwilligung in eine Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber Verbrauchern oder unter Verwendung elektronischer Post, eine gesonderte, nur auf die Einwilligung in eine solche Werbung bezogene Zustimmungserklärung  erfordert. Eine Frau H. wollte an einem Gewinnspiel teilnehmen und füllte die Gewinnspielkarte aus. Dabei…